Mein Angebot als Dolmetscher Thailändisch Deutsch
- Im Standesamt
- Wenn Ihr Standesamt bei der Eheschließung oder Anmeldung einen Dolmetscher für Thailändisch verlangt, so wenden Sie sich gerne an mich. Insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung ist eine sorgfältige Vorbereitung ratsam. Erst wenn Sie alle erforderlichen Original-Dokumente und die Übersetzungen beisammen haben, kann die Anmeldung im Standesamt erfolgreich vonstatten gehen.
- Bei Notaren und Anwälten
- Wenn Sie einen Vertrag abschliessen wollen und Sie dazu beim Notar einen vereidigten Dolmetscher für Thailändisch benötigen, so rufen Sie mich an. Handelt es sich z.B. um einen Ehevertrag, so fertige ich vor dem Notartermin davon gerne auch eine schriftliche Übersetzung in Thailändisch an.
- Bei Gerichtsverhandlungen
- Mein bevorzugtes Fachgebiet bei Gerichtsverhandlungen ist das Familienrecht. Aber auch in Strafsachen, Jugendsachen und Ausländerangelegenheiten stelle ich meine Dienste als Dolmetscher für Thailändisch gerne zur Verfügung.
- Bei sonstigen Angelegenheiten
- Zum Beispiel bei polizeilichen Anhörungen, bei Sozial- und Jugendämtern und anderen Behörden. Wenn Sie bei einer Tagung in München oder allgemein in Bayern einen Dolmetscher für Deutsch-Thailändisch benötigen, so kontaktieren Sie mich. Handelt es sich um ein mir vertrautes Fachgebiet, so kann ich das gerne übernehmen.